Fachbeitrag

Darf ein Stoff in Europa noch „nachhaltig“ heißen? Was Einkäufer prüfen sollten

Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „grün“ sollten im europäischen Textilmarkt nicht mehr als pauschale Werbeaussage verwendet werden. Einkäufer brauchen belastbare Nachweise zu Recyclinganteil, Zertifizierung, Chemie und Rückverfolgbarkeit – und zwar passend zu genau der Aussage, die später am Produkt verwendet wird.

Stoffeinkäufer prüft Nachhaltigkeitsaussagen, Recyclingnachweise und Textilzertifikate für den europäischen Markt

Ein Lieferant schickt ein Stoffangebot mit der Bezeichnung „nachhaltiger Stoff“.

Ein anderer beschreibt sein Material als „umweltfreundlich“.

Ein dritter bietet recyceltes Polyester an und geht davon aus, dass der Recyclinganteil ausreicht, um das fertige Kleidungsstück als nachhaltig zu vermarkten.

Solche Formulierungen waren im Textileinkauf jahrelang üblich. Für Marken, die in Europa verkaufen, müssen pauschale Nachhaltigkeitsaussagen heute jedoch deutlich sorgfältiger geprüft werden.

Seit dem 27. September 2026 gelten in der Europäischen Union neue Verbraucherschutzregeln nach der Richtlinie (EU) 2024/825. Unter anderem stärken sie den Schutz vor irreführenden Umweltaussagen und nicht ausreichend belegten Nachhaltigkeitssiegeln.

Für Stoffeinkäufer lässt sich daraus eine einfache Praxisregel ableiten:

Nicht mit dem Marketingbegriff anfangen.

Sondern mit dem, was sich tatsächlich belegen lässt.

Darf ein Stoff überhaupt noch „nachhaltig“ genannt werden?

Die kurze Antwort: Mit diesem Begriff sollte sehr vorsichtig umgegangen werden.

„Nachhaltig“ ist eine äußerst weitreichende Aussage. Sie kann deutlich mehr suggerieren als einen Recyclinganteil oder eine konkrete Verringerung der Umweltbelastung. Je nach Darstellung können Einkäufer und Verbraucher darunter auch ökologische, soziale und lieferkettenbezogene Leistungen verstehen.

Ein einzelnes Zertifikat, eine Erklärung zu Recyclinggarn oder ein chemischer Prüfbericht reicht deshalb möglicherweise nicht aus, um eine so umfassende Aussage zu stützen.

Für den Textileinkauf ist es meist sinnvoller, eine pauschale Aussage durch eine konkrete, überprüfbare Angabe zu ersetzen.

Statt:

„Nachhaltiger Nylonstoff“

könnte beispielsweise dokumentiert werden:

„100 % recyceltes Nylon“

„Hergestellt mit 60 % Post-Consumer-Recyclingpolyester“

„GRS-zertifiziertes Material, vorbehaltlich der jeweils gültigen Zertifizierung und Transaktionsdokumentation“

„C0-wasserabweisende Ausrüstung“

„Keine absichtlich zugesetzten PFAS auf Grundlage der vereinbarten Produktionskontrollen und des definierten Prüfumfangs“

Jede dieser Angaben beschreibt eine andere Eigenschaft.

Und jede verlangt andere Nachweise.

Genau hier entstehen viele Beschaffungsprobleme: Die Werbeaussage ist weiter gefasst als die Dokumentation, die sie belegen soll.

Die neuen EU-Regeln sind auch für B2B-Stoffeinkäufer relevant

Die Richtlinie (EU) 2024/825 ist Verbraucherschutzrecht. Eine Stoffbestellung zwischen Weberei und Konfektionär ist nicht dasselbe wie Werbung gegenüber Endverbrauchern.

Die Informationen, die später im Verbrauchermarketing verwendet werden, entstehen jedoch oft viel früher in der Lieferkette.

Eine Bekleidungsmarke kann ihren Stofflieferanten fragen:

Ist das Material recycelt?

Ist es PFAS-frei?

Ist es umweltfreundlich?

Ist es biologisch abbaubar?

Ist dieses Material nachhaltig?

Die Antwort kann später auftauchen auf:

einer Produktseite;

einem Hangtag;

einem Bekleidungsetikett;

einer Verkaufsverpackung;

einem Nachhaltigkeitsbericht;

Social Media;

einem Online-Marktplatz;

oder in einer Werbekampagne.

Wenn die Angaben aus der vorgelagerten Lieferkette ungenau, unvollständig oder unbelegt sind, entsteht das Risiko am Ende bei der Marke.

Deshalb sollten Nachhaltigkeitsinformationen im Stoffeinkauf wie technische Produktdaten behandelt werden und nicht wie Werbesprache.

„Umweltfreundlich“ ist keine Stoffspezifikation

Nehmen wir an, zwei Lieferanten bieten denselben Polyester-Webstoff an.

Lieferant A schreibt:

„Umweltfreundlicher wasserdichter Stoff.“

Lieferant B schreibt:

„Oberstoff aus 100 % recyceltem Polyester, GRS-Dokumentation für die jeweils zertifizierte Transaktion verfügbar, C0-DWR-Ausrüstung, TPU-Laminat sowie projektbezogene Leistungs- und Chemieprüfungen auf Anfrage.“

Die zweite Beschreibung ist länger, gibt dem Einkäufer aber überprüfbare Informationen.

Die erste wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet.

Was genau macht den Stoff umweltfreundlich?

Die Faser?

Der Färbeprozess?

Die wasserabweisende Ausrüstung?

Die Membran?

Der Recyclinganteil?

Die Energiequelle in der Produktion?

Ein geringerer CO2-Fußabdruck?

Eine Zertifizierung?

Ohne klar definierte Grundlage ist „umweltfreundlich“ für eine Beschaffungsentscheidung kaum brauchbar.

Gleichzeitig gehört der Begriff genau zu den pauschalen Umweltaussagen, die Marken im europäischen Markt heute genauer prüfen müssen.

Recyclinganteil macht nicht automatisch den gesamten Stoff „nachhaltig“

Recycelte Fasern sind einer der häufigsten Gründe, einem Stoff eine Nachhaltigkeitsaussage zu geben.

Ein Recyclinganteil ist jedoch eine Materialeigenschaft und keine allgemeingültige Bewertung des gesamten Textilprodukts.

Betrachten wir einen laminierten Jackenstoff:

Oberseite: recyceltes Polyester

DWR: C0

Membran: TPU

Rückseite: Polyester-Trikot

Klebstoff: System auf Polyurethanbasis

Färbung und Ausrüstung: konventionelle Nassverarbeitung

Dass der Oberstoff recycelt ist, ist relevant.

Den gesamten Aufbau einfach als „nachhaltigen Stoff“ zu bezeichnen, kann die tatsächliche Komplexität des Produkts jedoch verdecken.

Das Einkaufsteam sollte stattdessen festlegen:

den exakten Recyclinganteil;

ob es sich um Pre-Consumer- oder Post-Consumer-Rezyklat handelt;

welche Komponente das Recyclingmaterial enthält;

welcher Zertifizierungsstandard gilt;

welche Produktionsstufen abgedeckt sind;

und ob die konkrete Lieferung durch die erforderliche Transaktionsdokumentation belegt ist.

Das ist besonders bei GRS wichtig.

Ein gültiges GRS Scope Certificate eines Lieferanten bedeutet nicht, dass jeder dort produzierte Stoff automatisch GRS-zertifiziert ist.

Materialinput, zertifizierte Produktionskette und das jeweils anwendbare Transaction Certificate bleiben entscheidend.

Das Zertifikat muss zur Aussage passen

Einer der häufigsten Fehler im Textileinkauf besteht darin, verschiedene Zertifikate so zu behandeln, als würden sie alle dasselbe belegen.

Das tun sie nicht.

Ein OEKO-TEX STANDARD 100 Zertifikat und eine GRS-Zertifizierung beantworten beispielsweise unterschiedliche Fragen.

Eine Zertifizierung für Recyclinganteile beweist nicht automatisch, dass ein Stoff PFAS-frei ist.

Ein chemischer Prüfbericht beweist keinen Recyclinganteil.

Eine Wasserdichtigkeitsprüfung belegt keine allgemeine Umweltleistung.

Ein Werksaudit bestätigt nicht die Zusammensetzung einer konkreten Lieferung.

Einkäufer sollten deshalb fragen:

Was genau bestätigt dieses Dokument?

Für welches Unternehmen gilt es?

Für welchen Standort?

Für welches Material?

Für welche Produktionsstufe?

Für welche Produktkategorie?

Wie lange ist es gültig?

Gilt es für diesen Auftrag?

Passt die Zertifikatsnummer zu dem Unternehmen, das die Ware liefert?

Ist eine transaktionsbezogene Dokumentation erforderlich?

Der Name eines Zertifikats allein reicht nicht.

Entscheidend ist der Geltungsbereich.

Auch „PFAS-frei“ muss präzise definiert werden

PFAS-Aussagen werden im Einkauf von Outdoor-, Workwear- und Performance-Textilien immer wichtiger.

„PFAS-frei“ kann jedoch schnell weiter gehen als die tatsächlich vorhandenen Nachweise.

Ein Labor prüft in der Regel eine definierte Probe auf eine festgelegte Liste von Zielsubstanzen, mit einer bestimmten Methode sowie festgelegten Berichts- oder Nachweisgrenzen.

Ein Ergebnis „ND“ bedeutet, dass die untersuchten Substanzen oberhalb der jeweils geltenden Methodengrenze nicht nachgewiesen wurden.

Es beweist nicht die absolute Abwesenheit jeder denkbaren PFAS-Verbindung.

Deshalb sollte die Projektanforderung vor Produktionsbeginn festgelegt werden.

Zum Beispiel:

keine absichtlich zugesetzten PFAS;

definierte Zielsubstanzen;

vereinbarte Prüfmethode;

vereinbarte Berichtsgrenzen;

klar benannte Produktionsstufe;

festgelegtes Prüflabor;

und dokumentierte Chemikalieneinsätze.

Wenn der Kunde für einzelne Zielsubstanzen bestimmte Grenzwerte verlangt, sollten auch diese ausdrücklich in der Projektspezifikation stehen.

Die Formulierung muss dem Nachweis folgen – nicht umgekehrt.

C0 DWR bedeutet nicht automatisch „nachhaltig“

C0 ist ein weiterer Begriff, der im Markt häufig missverstanden wird.

Im Textileinkauf bezeichnet C0 DWR üblicherweise eine fluorfreie beziehungsweise nicht fluorierte wasserabweisende Ausrüstung.

Das ist eine relevante Information über die Ausrüstungschemie.

Es sagt jedoch nicht alles über die Umweltwirkung des Stoffes aus.

Und es belegt nicht automatisch:

Recyclinganteil;

biologische Abbaubarkeit;

geringen Wasserverbrauch;

geringe CO2-Emissionen;

chemische Konformität in sämtlichen Stoffgruppen;

oder die gesamte Nachhaltigkeit des fertigen Kleidungsstücks.

C0 DWR sollte daher genau als das beschrieben werden, was es ist: eine Eigenschaft der Ausrüstung.

Dasselbe Prinzip gilt für fast jede Nachhaltigkeitsaussage bei Textilien.

Präzision ist wichtiger als ein möglichst großer Begriff.

Welche Unterlagen sollte ein Einkäufer vor Freigabe einer Nachhaltigkeitsaussage verlangen?

Bevor eine Stoffbeschreibung akzeptiert wird, auf der später eine Nachhaltigkeitsaussage für das Kleidungsstück aufbaut, sollte der Lieferant ein belastbares Nachweispaket bereitstellen.

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Aussage ab. Dazu können gehören:

Faserzusammensetzung;

Recyclinganteil;

Rohmaterialerklärungen;

Scope Certificates;

Transaction Certificates;

Garndokumentation;

Angaben zu Weberei und Färberei;

Chemikaliendeklarationen;

RSL- oder MRSL-Unterlagen, sofern relevant;

Laborprüfberichte;

PFAS-Prüfumfang und Prüfergebnisse;

Informationen zur DWR-Chemie;

Identifikation des Produktionsloses;

Ursprungsland;

und relevante Chain-of-Custody-Nachweise.

Es geht nicht darum, möglichst viele Dokumente zu sammeln.

Jedes Dokument sollte eine konkrete Frage beantworten.

Kann es nicht eindeutig mit der Aussage, dem Material oder dem Produktionslos verknüpft werden, hat es im Ernstfall nur begrenzten Wert.

Die geforderte Aussage gehört bereits in die RFQ

Der beste Zeitpunkt, Dokumentationsprobleme zu Nachhaltigkeit zu lösen, ist vor der Produktion.

Eine RFQ sollte deshalb nicht einfach lauten:

„Benötigen nachhaltigen Stoff.“

Stattdessen muss definiert werden, was das Projekt tatsächlich verlangt.

Zum Beispiel:

Zusammensetzung: 100 % recyceltes Nylon

Recyclinginput: Post-Consumer-Recyclinganteil gemäß Spezifikation

Zertifizierung: GRS erforderlich

Dokumentation: gültiges Scope Certificate und anwendbares Transaction Certificate

DWR: C0-wasserabweisende Ausrüstung

PFAS-Anforderung: keine absichtlich zugesetzten PFAS, Zielsubstanzprüfung gemäß vereinbarter Kundenspezifikation

Leistung: Wassersäule, Atmungsaktivität und DWR-Beständigkeit separat geprüft

Zielmarkt: Europäische Union

Zusätzliche Marken-RSL: vor Produktionsbeginn bereitzustellen

Damit arbeiten Weberei, Färberei, Ausrüstungsbetrieb, Labor und Einkauf auf dasselbe Ziel hin.

Zugleich lässt sich ein typisches Problem vermeiden: Erst nach der Bulk-Produktion festzustellen, dass der Kunde Unterlagen erwartet, die in der ursprünglichen Kalkulation nie vorgesehen waren.

Ein Prüfbericht gilt nicht automatisch für alle künftigen Aufträge

Ein Prüfbericht gehört zu der Probe, die tatsächlich untersucht wurde.

Das klingt selbstverständlich, wird in der Praxis aber häufig übersehen.

Angenommen, ein Lieferant lässt einen schwarzen Stoff aus recyceltem Nylon prüfen und erfüllt damit die PFAS-Anforderung des Kunden.

Das beweist nicht automatisch, dass:

eine andere Farbe;

eine andere Konstruktion;

eine andere Färbepartie;

eine andere Ausrüstungsrezeptur;

eine andere Beschichtung;

eine andere Membran;

oder die Produktion im nächsten Jahr

dasselbe Ergebnis liefert.

Die Prüffrequenz sollte sich nach Kundenanforderungen, Materialrisiko, Produktionsroute und Compliance-Programm richten.

Dasselbe gilt für physikalische Leistungswerte.

Eine Wassersäule von 10.000 mm bei einer geprüften Fertigpartie sollte nicht zu einer dauerhaften Werbeaussage für jeden Stoff mit ähnlicher Bezeichnung werden.

Die Rückverfolgbarkeit zwischen Probe, Prüfbericht und Bulk-Produktion ist entscheidend.

Gute Nachhaltigkeitsaussagen halten der nächsten Frage des Einkäufers stand

Eine einfache Methode zur Prüfung jeder Umweltaussage besteht darin, noch eine Frage zu stellen.

Steht auf dem Etikett:

„Recycelt“

Dann fragen Sie: Wie viel und aus welchem Ausgangsmaterial?

Steht dort:

„GRS-zertifiziert“

Dann fragen Sie: Welches Unternehmen und welche Prozesse liegen im Scope, und ist die Lieferung durch die erforderlichen Transaktionsunterlagen abgedeckt?

Steht dort:

„PFAS-frei“

Dann fragen Sie: Was wurde genau kontrolliert oder geprüft?

Steht dort:

„C0“

Dann fragen Sie: Bezieht sich das ausschließlich auf die DWR-Chemie?

Steht dort:

„Umweltfreundlicher“

Dann fragen Sie: Im Vergleich womit und auf Basis welcher Messung?

Steht dort:

„Nachhaltig“

Dann fragen Sie: Welche konkreten Eigenschaften rechtfertigen diese umfassende Aussage?

Wenn sich die Aussage nach ein oder zwei Rückfragen nur schwer erklären lässt, sollte sie vermutlich präziser formuliert werden.

Bessere Aussagen sind meist technischer, nicht werblicher

Der Textileinkauf braucht nicht noch mehr grüne Adjektive.

Er braucht bessere Daten.

Für einen professionellen Einkäufer ist eine Aussage wie:

„100 % recyceltes Polyester, GRS-Dokumentation für die anwendbare Transaktion verfügbar“

nützlicher als:

„Premium Eco Sustainable Fabric“.

Ebenso bietet:

„C0 DWR mit anfänglicher Sprühbewertung 100 nach AATCC 22 und definierter Restbewertung nach dem vereinbarten Waschverfahren“

mehr Beschaffungswert als:

„Umweltfreundliche wasserdichte Ausrüstung“.

Die erste Formulierung kann der Einkäufer spezifizieren, prüfen und verifizieren.

Das wird umso wichtiger, je genauer europäische Marken die Umweltaussagen zu ihren Produkten kontrollieren.

Erst die Nachweise, dann der Marketingtext

In der textilen Lieferkette läuft der Prozess häufig in der falschen Reihenfolge.

Das Marketing legt zuerst fest, was kommuniziert werden soll.

Danach versucht der Einkauf beim Lieferanten Unterlagen zu beschaffen, die diese Aussage stützen.

Sicherer ist die umgekehrte Reihenfolge.

Zuerst das Material definieren.

Dann die Produktionsroute.

Den Materialinput verifizieren.

Die erforderliche Zertifizierung bestätigen.

Die relevanten Eigenschaften prüfen.

Transaktions- und Produktionsnachweise sammeln.

Und erst danach entscheiden, welche Aussage durch die vorhandenen Belege tatsächlich gedeckt ist.

Für Einkäufer, die international beschaffen, erleichtert dieser Ansatz zugleich die kommerzielle Abstimmung.

Alle Beteiligten wissen vor Produktionsbeginn, was geliefert werden muss.

Zwischen Weberei, Konfektionär, Marke und Prüflabor entstehen weniger Missverständnisse.

Und wenn sich eine Aussage nicht belegen lässt, kann sie korrigiert werden, bevor sie den Verbraucher erreicht.

Das ist erheblich günstiger, als das Problem erst an fertigen Kleidungsstücken zu lösen, die bereits in einem europäischen Lager liegen.

Häufig gestellte Fragen

Darf Stoff in der EU weiterhin als nachhaltig vermarktet werden?

Pauschale Aussagen wie „nachhaltig“ müssen sehr sorgfältig geprüft werden. Die seit dem 27. September 2026 geltenden EU-Regeln verschärfen den Umgang mit allgemeinen Umweltaussagen. Für den Textileinkauf sind konkrete, überprüfbare Angaben zu Recyclinganteil, Zertifizierung, Chemie oder anderen dokumentierten Eigenschaften sinnvoller.

Beweist ein GRS-Zertifikat, dass alle Stoffe eines Lieferanten recycelt sind?

Nein. Ein GRS Scope Certificate bestätigt den zertifizierten Geltungsbereich einer Organisation, bedeutet aber nicht, dass jeder Stoff oder jede Lieferung zertifiziert ist. Einkäufer sollten Recyclinginput, abgedeckte Produktionsstufen und das für die Ware relevante Transaction Certificate prüfen.

Bedeutet C0 DWR, dass ein Stoff nachhaltig oder PFAS-frei ist?

Nein. C0 DWR beschreibt üblicherweise eine nicht fluorierte wasserabweisende Ausrüstung. Es belegt weder automatisch Recyclinganteil noch die gesamte Nachhaltigkeit oder die absolute Abwesenheit aller PFAS. PFAS-Anforderungen müssen separat über Produktionskontrollen, Prüfumfang, Methoden und Berichtsgrenzen definiert werden.

Welche Unterlagen sollten Stoffeinkäufer für Nachhaltigkeitsaussagen verlangen?

Das hängt von der Aussage ab. Erforderlich sein können Zusammensetzungsnachweise, Unterlagen zum Recyclinganteil, Scope Certificates, Transaction Certificates, Rohmaterialdokumente, Chemikaliendeklarationen, Prüfberichte und eine chargenbezogene Rückverfolgbarkeit. Jedes Dokument sollte eindeutig zur konkreten Aussage und zum beschafften Stoff passen.